Erneuerbare Energien News
Neue Antragsverfahren und Fördersätze
Es wird jetzt ein vereinfachtes Förderverfahren im Bereich der Basisförderung angewendet.
Für die Förderung von Solarkollektoranlagen und Biomassekessel durch die BAFA wurden folgende Änderungen in den Förderrichtlinien durchgesetzt:
Es ist nicht mehr notwendig vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag bei der BAFA zu stellen. Der Förderantrag wird jetzt nach der Installation und Betriebsbereitschaft der Anlage gestellt. Die Basisförderung beinhaltet die Förderung von:
- Solarkollektoren bis 40m² installierte Bruttokollektorfläche
- Automatisch beschickten Biomasseanlagen von 8-100 kW Nennwärmeleistung
- Handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln von 15-30 kW Nennwärmeleistung
Anträge an die BAFA können ab dem 15. März 2007 gestellt werden.
Neue Fördersätze
- 40 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro, für Solarkollektoren für die Wasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche
- 70 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche für Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche
- 24 Euro je kW, mindestens jedoch 1000 Euro, für automatisch beschickte Biomassekessel (Pelletkessel, Pelletöfen, etc.)
- Die Förderung beträgt 500 Euro je Anlage für Hackschnitzelkessel
- Die Förderung beträgt 750 Euro je Anlage für Scheitholzvergaserkessel von 15-30 kW Nennwärmeleistung
